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Jahresbilanz 2020

Knapp 3.500 neue Sozialwohnungen

Im vergangenen Jahr sind in Hamburg 3.472 Wohnungen im geförderten Neubau fertiggestellt worden. Für weitere 2.643 Neubauwohnungen mit sozialer Bindung hat die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) im selben Zeitraum die Förderungen bewilligt.

Durch die Corona-Schockwellen vor allem des Frühjahrs war es damit erstmals nicht möglich, die 2017 selbst gesetzte Zielzahl von jährlich 3.000 Neubaubewilligungen zu erreichen. Verschiedene Investoren hatten erwartete Projekte im Zuge der Pandemie zeitlich zurückgestellt. Die Ziele bleiben aber Maßgabe für die kommenden Jahre: Auch für 2021 und 2022 hat der Senat heute ein Programm beschlossen, das unter anderem mindestens 3.000 neue geförderte Sozialwohnungen pro Jahr ermöglicht. Die Mindestdauer der Belegungsbindung der Neubauten wurde dabei deutlich verlängert: von bislang 20 auf 30 Jahre.

„Mit den erneut sehr hohen Fertigstellungszahlen haben wir 2020 weitere Erfolge unserer konsequenten Förderpolitik der vergangenen Jahre geerntet. Diese Wohnungen stehen den Menschen in Hamburg jetzt real zur Verfügung und bringen Entlastung für den angespannten Wohnungsmarkt. Bei den Bewilligungen für den Neubau haben wir unser ambitioniertes Ziel 2020 trotz des Corona-Effekts zu knapp 90 Prozent erreicht. Im bundesweiten Pro-Kopf-Vergleich werden unsere Bewilligungszahlen für die Förderung sozial gebundenen Wohnraums auch weiterhin mit großem Abstand die Rangliste der Bundesländer anführen. Das gut ausgestattete Förderprogramm für 2021 und 2022, das der Senat heute beschlossen hat, wird auch künftig stetigen Zubau, umfangreiche Modernisierungen und Bindungsverlängerungen ermöglichen – bei weiterhin nur moderat steigenden Einstiegsmieten. Die ebenfalls beschlossene Verlängerung der Mindestbindung von 20 auf 30 Jahre wird helfen, den Bestand an Sozialwohnungen auf lange Sicht zu stabilisieren und zu erweitern. Mit der neuen Mindestquote an Neubauwohnungen für vordringlich Wohnungssuchende schließlich unterstützen wir diejenigen, die es auf dem angespannten Wohnungsmarkt am schwersten haben“, erläutert Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen.

„Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir erneut Förderung für rund 5.000 Mietwohnungen mit Bindungen ausgesprochen. Dieses ist vor dem Hintergrund der Corona-Krise ein gutes Ergebnis, mit dem wir einen Beitrag leisten, die Mietenentwicklung zu dämpfen. Wir stehen damit weiterhin für bezahlbare Mieten in der Hansestadt. Dieses kommt gerade den Haushalten zu Gute, denen lediglich kleine und mittlere Einkommen zur Verfügung stehen“, so Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.

Wohnraumförderung 2020
2020 wurden Förderungen für 2.643 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt. Den Großteil machen 2.229 klassische Sozialwohnungen mit einer Anfangsmiete von monatlich 6,70 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Dies sind die Wohnungen des sogenannten 1. Förderwegs. Der Bau weiterer 414 Wohnungen wurde auf dem 2. Förderweg finanziell unterstützt: Hier lag die Anfangsmiete bei monatlich 8,80 Euro/m² Wohnfläche.

Hinzu kamen Förderungen für Bindungsverlängerungen (1.753 Wohnungen) und Bindungsankäufe für 86 Wohnungen sowie Modernisierungen mit neu in Kraft tretenden Bindungen (512). Insgesamt wurden 2020 damit Förderungen für 4.994 Wohnungen mit Mietpreis- und/oder Belegungsbindung bewilligt.

Fertiggestellt wurden im vergangenen Jahr 3.472 neue Wohnungen, davon 3.037 im 1. Förderweg und 435 im 2. Förderweg geförderte.

Die Förderung für den Neubau sozial gebundener Wohnungen nehmen verschiedene Investorengruppen in Anspruch. Den größten Anteil der Bewilligungen (gut 39 Prozent) machten 1.034 Wohnungen des städtischen Wohnbauunternehmens SAGA aus. Mehr als 25 Prozent der Bewilligungen (673) entfielen auf Genossenschaften und über 21 Prozent (566) auf private Investoren. Weitere Investoren waren unter anderem Kirchen, Stiftungen und Vereine.

Wohnraumförderung 2021/22
Die Wohnraumförderung wird auf hohem Niveau auch in den Jahren 2021 und 2022 fortgesetzt. Weiterhin stehen Mittel für jährlich mindestens 3.000 Neubauwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bereit. Die Dauer der Belegungsbindung wird im Neubau zudem deutlich verlängert, auf mindestens 30 statt bislang 20 Jahre sowohl im 1. als auch im 2. Förderweg. Hinzu kommen Mittel für jährlich 5.130 geförderte Modernisierungen pro Jahr und mindestens 800 neue Bindungen im Bestand durch Verlängerungen und Ankäufe.

Die Förderhöhe im Neubau wird für 2021 und dann erneut für 2022 um jeweils zwei Prozent angehoben, um steigenden Baukosten Rechnung zu tragen. Zugleich steigen die Anfangsmieten jährlich um zehn Cent, so dass sie im ersten Förderweg für 2021 bei 6,80 Euro pro Quadratmeter liegen und im zweiten Förderweg bei 8,90 Euro. 2022 sind es dann 6,90 bzw. 9 Euro. Um vordringlich Wohnungssuchende besonders zu unterstützen, ist zudem ein Mindestanteil von zehn Prozent von Wohnungen mit sogenannter WA-Bindung bei Bauvorhaben im ersten Förderweg vorgeschrieben, wenn diese Projekte mindestens 30 Wohneinheiten umfassen.

Insgesamt stehen 2021 für Neubewilligungen 324 Millionen Euro zur Verfügung. 2022 können Förderungen in Höhe von 329 Millionen Euro bewilligt werden.